Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen amtlichen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für die Leistungen der Osteopathischen Medizin erfolgt die Analog-Abrechnung nach § 6 Abs. 2 der GOÄ nach den derzeit gültigen (01.10.2005).
Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattet in der Regel die vollen Kosten der Behandlungen. Eine Gewährleistung für
die Übernahme kann ich allerdings nicht garantieren.
Eine Abrechnung der ganzheitlichen Medizin über die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich. Jedoch beteiligen sie viele gesetzliche
Kassen (u.a. HKK, HEK, Techniker Krankenkasse, Barmer GEK, DAK, BKK Mobil Oil, AOK Bremen / Niedersachsen...) an den Behandlungskosten der Selbstzahler. Hierfür benötigen Sie ein
Privatrezept über Osteopathie und können dieses mit der bereits beglichenen Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Da
ich eine gelistete Osteopathin bin,
erhalten Sie in der Regel anteilig eine Rückzahlung Ihrer Krankenkasse. Für die anteilige Kostenübernahme der
gesetzlichen Krankenkassen übernehme ich jedoch keine Gewährleistung.
Die Kosten für Selbstzahler betragen - je nach Behandlungsumfang - zwischen 150-170 Euro (Zeiteinheit 50 Minuten).